03304 2047950 Veltener Straße 23, 16727 Oberkrämer OT Bötzow Im Notfall
Leistung

Palliativmedizin

Begleitung schwerkranker Menschen zu Hause – Beschwerden lindern, Sicherheit geben, Angehörige einbeziehen.

Kassenleistung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

Palliativmedizin beginnt nicht erst in den letzten Tagen. Sie setzt dort an, wo eine Erkrankung nicht mehr heilbar ist – und stellt die Frage in den Mittelpunkt, was jetzt für die betroffene Person und ihre Familie am wichtigsten ist.

Was bedeutet palliativmedizinische Betreuung konkret?

Im Vordergrund steht die Linderung belastender Beschwerden: Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Unruhe, Angst. Dazu gehören eine sorgfältig angepasste Medikation, regelmäßige Hausbesuche, das Absetzen von Medikamenten, die nicht mehr nutzen, sowie die Abstimmung mit Pflegedienst, Apotheke und – wo nötig – dem spezialisierten ambulanten Palliativteam. Ebenso wichtig sind ruhige Gespräche darüber, was noch möglich ist und was nicht mehr sein muss.

Kann ich zu Hause bleiben?

Die meisten Menschen möchten die letzte Lebenszeit zu Hause verbringen, und häufig lässt sich das einrichten. Voraussetzung ist ein tragfähiges Netz: Angehörige oder Nachbarn, ein ambulanter Pflegedienst, eine erreichbare Ärztin und ein Notfallplan mit den Medikamenten, die im Bedarfsfall zu Hause verfügbar sind. Wir besprechen früh, was Sie brauchen, damit im entscheidenden Moment nicht improvisiert werden muss.

Welche Unterstützung gibt es für Angehörige?

Angehörige tragen die Hauptlast, deshalb gehören sie ausdrücklich dazu. Wir erklären, was zu erwarten ist, wie Medikamente im Bedarfsfall gegeben werden und wann Hilfe zu holen ist. Auf Wunsch vermitteln wir Kontakt zu ambulanten Hospizdiensten, die ehrenamtliche Begleitung anbieten, sowie zu Beratungsstellen zu Pflegegrad, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.

Was ist eine Patientenverfügung und wann sollte ich sie erstellen?

In einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen und welche nicht. Sinnvoll ergänzt wird sie durch eine Vorsorgevollmacht, die benennt, wer für Sie entscheiden darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Erstellen Sie beides, solange Sie gesund sind – dann haben Sie Ruhe für die Entscheidung. Bringen Sie die Dokumente gern in die Sprechstunde mit; ich bespreche die medizinischen Formulierungen mit Ihnen, damit sie im Ernstfall auch anwendbar sind.

Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt kein ärztliches Gespräch. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir gemeinsam in der Sprechstunde.

Zuletzt geprüft: 30.07.2026 · Dr. Kristin Zöller, Fachärztin für Allgemeinmedizin

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